Nach der Verordnung des Justizministeriums zur Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs in der Justiz (JZahlVO) vom 9. Juli 2007 sind Zahlungen generell unbar zu leisten.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einzahlungen bei der Gerichtszahlstelle des AG Geislingen mittels EC-Karte mit PIN zu tätigen.
Gerichtskostenetiketten können gegen Bezahlung mittels Scheck oder EC-Karte erworben werden.
Des weiteren sind Zahlungen in Form von Überweisungen möglich. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass nur Zahlungen unter vollständiger und richtiger Angabe des Aktenzeichens schnell und problemlos zugeordnet werden können.
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Begünstigter |
Landesoberkasse Ba-Wü./AG Geislingen |
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Kontonummer |
7469 5345 05 |
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Bankleitzahl |
600 501 01 |
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Kundenreferenznr. bzw. Verwendungszweck |
987 591 010 000 4, hier nachfolgend Aktenzeichen eintragen! |
Bareinzahlungen sind bei der Gerichtszahlstelle nur noch in Ausnahmefällen möglich!
